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BSI ernennt genua zum ersten "Qualifizierten Hersteller" im neuen Zulassungsverfahren

Vertrauenswürdiger Hersteller genua profitiert von schnelleren VS-NfD-Zulassungen

Kirchheim bei München, 27. März 2019. Die genua GmbH hat als erstes Unternehmen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Herstellerqualifizierung für das "Qualifizierte Zulassungsverfahren" erhalten. Das BSI hat das neue Verfahren eingeführt, um vertrauenswürdigen Herstellern schneller als bisher Produktzulassungen für den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erteilen zu können. Dies hilft Behörden und Unternehmen im Geheimschutzbereich, moderne zugelassene IT-Sicherheitslösungen zur Bearbeitung von VS-NfD-Daten einzusetzen. genua wirkte bereits an der Testphase des neuen Verfahrens mit und profitiert jetzt von dem schnelleren Ablauf: Dauerte eine Produktzulassung bisher rund ein Jahr, kann ein Qualifizierter Hersteller diese innerhalb von ein bis zwei Monaten erreichen. "Das Qualifizierte Zulassungsverfahren hat sich in der Praxis hervorragend bewährt. Über die Einstufung als Qualifizierter Hersteller durch das BSI und das damit gezeigte große Vertrauen freuen wir uns. Wir werden das neue Verfahren intensiv nutzen, um auf Kundenanforderungen im VS-NfD-Bereich schnell mit hochsicheren Lösungen zu reagieren", sagt Matthias Ochs, Geschäftsführer von genua.

Behörden und Unternehmen im Geheimschutzbereich bietet genua zahlreiche IT-Sicherheitslösungen zur Datenbearbeitung bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD: das Security Laptop vs-top für mobile Mitarbeiter, das Personal Security Device genucard zur Anbindung von Home Offices und die Firewall & VPN-Appliance genuscreen für den verschlüsselten Datenaustausch via Internet. Mit dem Zulassungsverfahren weist der Hersteller gegenüber dem BSI nach, dass die Lösungen die hohen Sicherheitsanforderungen für VS-NfD erfüllen. Dazu muss der Hersteller bspw. das Design der Lösung detailliert beschreiben, umfangreiche Tests und Schwachstellen-Analysen durchführen und dokumentieren sowie sichere Entwicklungsprozesse vorweisen.

Qualifizierten Herstellern wird Vertrauen entgegengebracht

Im Qualifiziertem Zulassungsverfahren hat das BSI die Abläufe gestrafft. Das Verfahren besteht jetzt aus zwei Phasen: In der ersten werden einmalig die Entwicklungsumgebung und -prozesse beim Hersteller geprüft. Erfüllen sie die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI, kann das Unternehmen als „Qualifizierter Hersteller“ eingestuft werden. Die Prüfung findet dabei auf Basis des international anerkannten Standards der Common Criteria statt.

Die zweite Phase ist die eigentliche VS-NfD-Zulassung einer Sicherheitslösung. Qualifizierte Hersteller müssen dafür zwar genauso viele Nachweise wie im bisherigen Verfahren erstellen, aber die zeitaufwändige Abstimmung mit dem BSI wird deutlich reduziert: Die meisten Dokumente verbleiben ohne Abstimmung beim Hersteller, der in einer Erklärung die vollständige Erstellung der Nachweise und Einhaltung der vorher begutachteten Herstellerentwicklungsprozesse zusichern muss. Dem BSI sind die Nachweise auf Anfrage z. B. bei Audits vorzulegen. Vertrauen gegenüber Qualifizierten Herstellern tritt somit an die Stelle von aufwändigen Abstimmungsrunden unter Aufrechterhaltung des für VS-NfD geforderten Vertrauenswürdigkeitsniveaus des Produktes- dies verkürzt den Zeitraum vom Produkt-Release bis zur Zulassung von rund einem Jahr auf ein bis zwei Monate.

genua: Teilnehmer an der Erprobungsphase und erster Qualifizierter Hersteller

Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase hat das Bundesministerium des Inneren das Qualifizierte Zulassungsverfahren genehmigt. genua war bereits an der Erprobungsphase beteiligt und ist als erstes Unternehmen als Qualifizierter Hersteller eingestuft worden. Die Herstellerqualifizierung ist drei Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Bildunterzeile: Matthias Ochs, Geschäftsführer der genua GmbH: "Über die Einstufung als Qualifizierter Hersteller durch das BSI und das damit gezeigte große Vertrauen freuen wir uns."

Über genua

Die genua GmbH ist ein deutscher Spezialist für IT-Sicherheit. Das Leistungsspektrum umfasst die Absicherung sensibler Schnittstellen im Behörden- und Industriebereich bis hin zur Vernetzung hochkritischer Infrastrukturen, die zuverlässig verschlüsselte Datenkommunikation via Internet, Fernwartungs-Systeme sowie Remote Access-Lösungen für mobile Mitarbeiter und Home Offices. Alle Produkte werden von genua in Deutschland entwickelt und produziert. Regelmäßige Zertifizierungen und Zulassungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) belegen die Produktqualität. Zahlreiche Kunden aus der Industrie und dem öffentlichen Bereich setzen auf die Erfahrung und Lösungen des 1992 gegründeten Unternehmens, das am Hauptsitz in Kirchheim bei München sowie an den Standorten Berlin, Köln, Leipzig und Stuttgart über 400 Mitarbeitende beschäftigt. genua ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.


Weitere informationen & Kontakt

Alexandra Korolija, Leitung Communication

Domagkstr. 7
85551 Kirchheim bei München
 

+49 160 97 953 284

alexandra_korolija(at)genua.de

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