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Teilnahmebedingungen

§ 1 Gewinnspiel

1) Die genua GmbH, Domagkstraße 7, 85551 Kirchheim, nachfolgend "Ausrichter" genannt, veranstaltet in der Zeit vom 17.01. – 04.02.2022 (nachstehend "Veranstaltungszeitraum" genannt) das Gewinnspiel "Neujahrsgewinnspiel".

(2) Teilnehmender nehmen am Gewinnspiel "Neujahrsgewinnspiel" teil, indem sie die Anforderungen des Gewinnspiels erfüllen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären Teilnehmende ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungen des Ausrichters.

§ 2 teilnehmende

(1) Teilnehmende sind immer nur bestimmte natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel. Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und dem Ausrichter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Ausrichters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. (2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person des Teilnehmenden vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

§ 3 ausschluss aus dem gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der genua GmbH sowie alle freiberuflich für die genua GmbH tätigen Berater, Agenturen und Dienstleister sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Ausrichter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere bei Mehrfachteilnahmen und Teilnahmen unter Angabe von unwahren oder unvollständigen persönlichen Angaben.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies umfasst auch die Teilnahme über Gewinnspielvereine sowie automatisierte Dienste. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 durchführung und abwicklung

(1) Das Gewinnspiel wird ausschließlich durch den Ausrichter veranstaltet und durchgeführt. Die Auswahl der Preise obliegt dem Ausrichter.

(2) Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel sind:

  • Auffinden und Markieren aller im Bild eingebetteten genua Produkte

  • Absenden des ausgefüllten Datenformulars

Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen nehmen die Teilnehmenden an der Verlosung teil.

Unter allen Teilnehmenden des „Neujahrsgewinnspiels“ werden ausgewählte Produkte aus dem genua Merchandising Sortiment verlost (z.B. Thermobecher, Laptop Sleeve).

Teilnahmeschluss ist der 4. Februar 2022. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Bestätigung der Teilnahme auf dem Gewinnspiel-Server.

(3) Die Gewinnermittlung erfolgt bis zum 11. Februar. Es entscheidet das Los unter allen Teilnehmern.

(4) Die Gewinner werden per E-Mail spätestens bis zum 18. Februar 2022 informiert ("Gewinnmitteilung").

(5) Die Gewinne werden den Gewinnern per Post an ihre Anschrift versandt, die sie auf die Gewinnmitteilung hin übermittelt haben. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versand der Gewinnmitteilung seine Postanschrift per E-Mail bestätigen, so verfällt sein Gewinn und er hat keinen weiteren Anspruch auf diesen.

(6) Der Versand des Gewinns kann nur einmal erfolgen. Sachpreise werden nur innerhalb der EU versandt. Sofern der Gewinn in einem Sachpreis besteht, wird der Gewinn auf Gefahr des Gewinners versendet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe des Gewinns von dem Ausrichter an die beauftragte Transportperson auf den Gewinner über. Kommt eine Lieferung des Gewinnes aus Gründen, die nicht vom Ausrichter zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen den Ausrichter sind dann ausgeschlossen.

(7) Eine Barauszahlung von Sachgewinnen oder ein Umtausch sind nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(8) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

(9) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Ausrichter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 vorzeitige beendigung des gewinnspiels

Der Ausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht er insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Ein technischer Grund in diesem Zusammenhang kann insbesondere Manipulation oder Fehler in der Hardware und/oder Software sein. Sofern eine Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ist der Ausrichter berechtigt, von diesem Teilnehmer den entstandenen Schaden entsprechend ersetzt zu verlangen.

§ 6 datenschutz

(1) Die genua GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Tesch und Matthias Ochs, Domagkstraße 7, 85551 Kirchheim bei München, 089/ 99 19 50-0 ist die Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Datenschutzbeauftragter ist Christian Volkmer, Projekt 29 GmbH & Co. KG, Ostengasse 14, 93047 Regensburg, Tel: + 49 941/ 29 86 930, E-Mail: anfrage@projekt29.de

 (2) Die genua GmbH wird personenbezogene Daten als Ausrichter von Gewinnspielen verarbeiten und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Name und Vorname

  •  E-Mail-Adresse des Teilnehmers

  •  die postalische Anschrift des Teilnehmers

(3) Teilnehmende haben die Möglichkeit jederzeit von Ihren "Betroffenenrechten" Gebrauch zu machen:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.

  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO.

  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO.

  • Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO.

Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer per E-Mail an datenschutz@genua.de machen oder per Briefpost an die genua GmbH, Domagkstr. 7, 85551 Kirchheim bei München. Daneben haben Teilnehmer gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz bei der genua GmbH finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung unter https://www.genua.de/datenschutzerklaerung und www.genua.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise

§ 7 haftung

(1) Der Ausrichter wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/ oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Ausrichter zu richten.

(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(4) Der Ausrichter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von dem Ausrichter (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Im Übrigen haftet der Ausrichter nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der Ausrichter haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(5) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

§ 8 sonstiges

(1) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(3) Impressum/ Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Footer der Website.

§ 9 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.