Teilnahmebedingungen

Für die Trainings der GeNUA mbH für Endkunden und Vertriebspartner gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Die Teilnehmerzahl ist für jedes Training bzw. jeden Workshop begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der schriftlichen Anmeldung vergeben. Wir bitten Sie, sich bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei GeNUA oder über Ihren Vertriebspartner formlos anzumelden. Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung oder bei Überbuchung eine entsprechende Mitteilung.

GeNUA behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, ohne dass sich daraus für GeNUA Verpflichtungen ergeben. Angemeldete Teilnehmer können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, ohne dass für sie Kosten entstehen. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der halben Trainings- bzw. Workshop-Gebühr fällig.

In den Gebühren sind enthalten: das Training bzw. der Workshop selbst, die Stellung der notwendigen Veranstaltungsinfrastruktur, Veranstaltungsunterlagen, Getränke und Mittagessen.

GeNUA behält sich das Recht vor, die Trainings- bzw. Workshop-Inhalte in technisch sinnvoller und für den Kunden zumutbarer Weise ohne Vorankündigung anzupassen.

Das Rauchen ist aus Rücksicht auf unsere Kollegen im Firmengebäude von GeNUA untersagt. Sie können jedoch im Freien vor dem Gebäude rauchen.

Um das Trainings- bzw. Workshop-Ziel nicht zu gefährden, legt GeNUA auf die pünktliche und vollständige Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung Wert. Mit Ende der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese kann verweigert werden, wenn der Teilnehmer nicht mindestens 75 % der Veranstaltungszeit anwesend war.

Rechnungen werden vor Beginn der Schulung fällig, wir bieten 14 Tage Zahlungsziel.

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