Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der GeNUA mbH für Leistungen der Azubifirma GeNUFix:



Allgemeines:

GeNUFix ist eine Initiative der GeNUA mbH. Die Juniorfirma GeNUFix wird von Auszubildenden geleitet und bietet kostenlos IT-Dienstleistungen für gemeinnützige Einrichtungen an.

Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen:

- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GeNUFix erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen.

- Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen:

Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Dienstleistung bestehend aus den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Elementen mit den dort spezifizierten Eigenschaften und Leistungsmerkmalen.

Angebot und Vertragsschluss:

Die Angebote von GeNUFix sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung von GeNUFix.

Änderungen der Leistung:

GeNUFix behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen des Inhalts der Dienstleistung vorzunehmen; etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. GeNUA ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

Haftungsbeschränkung, Verjährung:

Für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen und die GeNUFix oder ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, übernimmt GeNUFix keine Haftung.

Schriftform:

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von GeNUA erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn GeNUA hierfür die schriftliche Zustimmung erteilt.


Stand:16.01.2008

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